Fahrtkostenzuschüsse
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Für die verschiedenen Programme werden Fahrtkostenzuschüsse von bis zu 75 % der entstandenen Kosten gewährt.
Kontaktieren Sie bei Fragen oder Anliegen gerne die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Richtlinien zur Fahrtkostenerstattung
Die Richtlinien über die Gewehrung von Fahrtkostenzuschüssen im Rahmen des Schulklassenprogramms des Landtags Rheinland-Pfalz finden Sie hier.